Beiträge und Gebühren

Die Eltern entrichten für die Inanspruchnahme des Betreuungsplatzes einen Grundbeitrag gemäß der jeweils gültigen Ordnung der Kindertageseinrichtung. Die Höhe bemisst sich nach der vereinbarten Buchungszeit (§ 2 des Bildungs- und Betreuungsvertrags i. V. m – Buchungsvereinbarung).
Die Buchungszeit setzt sich zusammen aus der tatsächlichen Betreuungszeit am Kind und der Vorbereitungszeit, sowie das „Bringen und Abholen“… Sie buchen also z.B. 4 Stunden Kernzeit (Kind ist in der Gruppe) und geben noch 1/2 Stunde dazu für Arbeiten außerhalb des Gruppenbetriebes, sowie Ankommen und Abholen Ihres Kindes.
Buchungsstunden müssen nicht täglich gleich sein, Sie können auch den Wochenschnitt errechnen.
Krippenkinder sollen die Krippe wenigstens 3 Tage in der Woche besuchen, damit ein Gruppenzugehörigkeitsgefühl entstehen kann. Kindergartenkinder sollten möglichst die ganze Woche die Einrichtung besuchen, um alle Abläufe verstehen zu können. Bitte halten Sie sich an die Öffnungszeiten und bringen Sie Ihr Kind rechtzeitig in die Gruppe, so dass ein ruhiger und entspannter Übergang möglich ist.

Der staatliche Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit in Höhe von 100 Euro pro Kind und Monat wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt. Der Betrag wird direkt mit den Kindergartengebühren verrechnet.
Für Kinder unter 3 Jahren kann direkt beim „ZBFS“ das Krippengeld beantragt werden – dieses wird nicht direkt vom Beitrag abgezogen, sondern muss privat von den Eltern „in die Wege geleitet werden“.

Beiträge für Krippenkinder / 12 Monate im Jahr

Zeiten
Kind / €
2 – 3 Stunden täglich 121,00 €
3 – 4 Stunden täglich 137,00 €
4 – 5 Stunden täglich 153,00 €
5 – 6 Stunden täglich 168,00 €
6 – 7 Stunden täglich 184,00 €
7 – 8 Stunden täglich 200,00 €
8 – 9 Stunden täglich 216,00 €

Beiträge für Kindergartenkinder / 12 Monate im Jahr

Zeiten
Kind / €
3 – 4 Stunden täglich 105,00 €
4 – 5 Stunden täglich 116,00 €
5 – 6 Stunden täglich 126,00 €
6 – 7 Stunden täglich 137,00 €
7 – 8 Stunden täglich 147,00 €
8 – 9 Stunden täglich 158,00 €

Beiträge für Mittags- und Hausaufgabenbetreuung / 11 Monate im Jahr

Zeiten
Kind / €
Wöchentlich 10 Stunden / täglich 1–2 Stunden 84,00 €
Wöchentlich 15 Stunden / täglich 2–3 Stunden 95,00 €
Wöchentlich 20 Stunden / täglich 3–4 Stunden 105,00 €
Wöchentlich 25 Stunden / täglich 4–5 Stunden 116,00 €

Ferienbuchung Hortkinder:

Monatlich zusätzlich zum Grundbeitrag:

15 – 29 Tage: 8,00 €
30 – 44 Tage: 11,00 €

In den Schulferien, wenn die Kindertagesstätte geöffnet ist, dürfen die Schulkinder wie bisher kommen (außer an Schließtagen). Erhöhter Stundenbedarf in den Ferien wird gesondert verrechnet (Ferienbuchung). Mittagessen kann mitgebracht werden. Möglichkeiten zum Warm machen (Mikrowelle) sind vorhanden.

Zahlungsweise

Die Beiträge werden per Lastschrift eingezogen, jeweils ca. zum 15ten eines Monats. Stundenänderung jeweils zum neuen Monat möglich.
Der Kitabeitrag ist ein Beitrag zu den gesamten Betriebskosten der Einrichtung und deshalb auch während der Schließzeiten, insbesondere im August (Krippe, Kiga), sowie bei vorübergehender Schließung oder längerem Fehlen des Kindes (Urlaub, Krankheit, Kur…) zu bezahlen.
Das Spiel-, sowie Getränke- und Kopiergeld ist bereits im Monatsbeitrag enthalten.

Beitragsbefreiung

Im Büro der Kita erhalten Sie das jeweils aktuelle Formular zur Beitragsbefreiung durch das Landratsamt und eventuell Essensgeld-Zuzahlung.

Mittagessen

Der Essenbetrag (gebuchtes Mittagessen der Firma VitaDora oder „Selberesser“) für den jeweiligen Monat wird gemeinsam mit dem monatlichen Kita-Beitrag von Ihrem Konto abgebucht.

Gebühren für das Mittagessen der Firma VitaDora ab 01.09.2025

Krippe: 5,90 €

Kindergarten:  6,05 €

Hort: 6,35 €

Servicepauschale für selber mitgebrachtes Essen: 0,60 € / Tag

Das Mittagessen pro Mahlzeit wird, wie bisher, gemeinsam mit dem monatlichen Beitrag von Ihrem Konto eingezogen.